Stellungnahme Wärmeplanungsgesetz
21.10.2024
HANDWERK.NRW ist eingeladen worden, am 30.10.2024 an einer Anhörung zum Entwurf eines Landeswärmeplanungsgesetzes teilzunehmen. In der dazu vorgelegten Stellungnahme regt HANDWERK.NRW unter anderem an, dass klare Kriterien für das Monitoring der kommunalen Wärmepläne definiert werden, und wirbt dafür, die Datenquellen des Schornsteinfegerhandwerks besser für die Wärmeplanung zu nutzen. Für die Akzeptanz der Wärmewende komme es darauf an, dass vor Ort alle relevanten Akteure in die Wärmeplanung einbezogen werden und dass für Eigentümer und Energiekunden die ökonomische Rationalität von Investitionen gegeben ist.
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