13.07.2026
HANDWERK.NRW ist vom Landtag Nordrhein-Westfalen eingeladen worden, mündlich und schriftlich zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Tarifentgeltsicherungsgesetz (Drs. 18/19004) Stellung zu nehmen. Aus Sicht der handwerklichen Arbeitgeberverbände, deren Positionen HANDWERK.NRW in diesen Fragen wiedergeben kann, bestehen große Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Er sorgt nicht nur für erheblichen Dokumentations- und Kontrollaufwand in Verwaltung und Unternehmen, sondern kann auch entgegen seiner eigentlichen Zielsetzung zu einer empfindlichen Schwächung der Tarifbindung. Zwingend ist aus Sicht des Handwerks, dass die betroffenen Tarifpartner beteiligt werden, wenn komplexe tarifvertragliche Vereinbarungen in eine Rechtsverordnung übersetzt und für öffentliche Vergaben verbindlich gemacht werden sollen. Auch muss sichergestellt werden, dass staatliche Rechtsverordnungen bestehende Tarifverträge nicht überlagern und verdrängen. Der Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den landespolitischen Zielsetzungen, Vergaben zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren.
