Stellungnahme zum Mittelstandsförderungsgesetz

17.12.2021

Zu der Anhörung, die zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes am 12. Januar 2022 im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des Landtages stattfindet, hat HANDWERK.NRW eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

HANDWERK.NRW begrüßt darin, dass die Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit sich künftig nicht nur auf Bürokratiekosten, sondern auch auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation mittelständischer Unternehmen erstrecken soll. Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks sollte der Entwurf des Änderungsgesetzes, den die Landesregierung eingebracht hat, jedoch noch weiterentwickelt werden, um drei Zielsetzungen zu erreichen. Erstens sollte die Clearingstelle Mittelstand ein eigenständiges Impulsrecht erhalten, um bestehende Normen einer Mittelstandsverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Zweitens sollte die Clearingstelle Mittelstand nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Erlasse und sonstige Vorhaben prüfen können, aus denen sich in der Praxis oftmals zusätzliche bürokratische Belastungen ergeben. Drittens sollten Clearingverfahren so frühzeitig erfolgen, dass sie nicht parallel zu Verbändeanhörungen erfolgen. „Eine echte Weiterentwicklung der Clearingstelle wäre eine große Chance, um bürokratische Belastungen für den Mittelstand systematisch zu vermeiden und abzubauen. Damit könnte Nordrhein-Westfalen mittelstandspolitische Maßstäbe setzen“, erklärte dazu der Hauptgeschäftsführer von HANDWERK.NRW, Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke.“

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