7. November 2024
Strukturelle Stärkung der Clearingstelle Mittelstand
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es: „Die bestehende Clearingstelle Mittelstand werden wir institutionell stärken“. Dieses Versprechen gilt es in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode einzulösen.
Seit über 10 Jahren besteht mit der Clearingstelle Mittelstand eine Institution, die im Auftrag der Landesregierung Gesetzes- und Verordnungsvorhaben mit wesentlicher Mittelstandsrelevanz auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüft. Das Handwerk in NRW gehört – vertreten durch WHKT und HANDWERK.NRW – zu den Beteiligten der Clearingstelle und ist darüber hinaus in dem Mittelstandsbeirat aktuell mit drei Personen vertreten.
Kernaufgabe der Clearingstelle Mittelstand ist, in einem frühen Stadium des Verfahrens mögliche Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens auf die Wettbewerbssituation, die Kosten, den Verwaltungsaufwand und die Arbeitsplätze in den mittelständischen Unternehmen zu prüfen. Zu diesem Zweck führt die Clearingstelle von einem Ministerium beauftragt sog. Clearingverfahren durch. Ziel dieser Verfahren ist es, die Belange der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten frühzeitig einzubringen und so Konflikte und Hemmnisse im Ansatz zu vermeiden. Die Empfehlungen der Clearingverfahren haben beratenden Charakter.
Mit der Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG NRW) im Jahre 2022 wurde zudem die Möglichkeit eröffnet, die Clearingstelle Mittelstand mit der Überprüfung von bestehenden Rechtsvorschriften zu beauftragen. Ziel dieser Regelung ist es, die Bedürfnisse und die Expertise der mittelständischen Wirtschaft auch in die Überprüfung bestehenden Rechts miteinfließen zu lassen.
Die Beteiligten der Clearingstelle haben seitdem Verfahren zur Umsetzung der neuen Befugnisse erprobt. Ausgehend von einer durch den Mittelstandsbeirat beschlossenen Mittelstandsagenda wurden Themenfelder und mögliche Ansatzpunkte zur Evaluierung und Überprüfung von Bestandsrecht festgelegt. Hierzu erfolgten bislang drei Bestandsverfahren, die neben der „mittelstandsorientierten Flächenpolitik“, der „mittelstandsfreundlichen Neuausrichtung des öffentlichen Vergaberechts“ zuletzt das Thema „Ersatzbauten der Verkehrsinfrastruktur schneller bauen“ im Fokus hatten. Alle konsensual abgestimmten Verfahren haben die Mittelstandsrelevanz beleuchtet und insbesondere auf den Abbau verzichtbarer bürokratischer Lasten in den Mittelpunkt gestellt.
Nach der erfolgreichen Etablierung der Bestandsverfahren gilt es, diese nun – auch formell – zu verstetigen. Darüber hinaus kann die Clearingstelle Mittelstand im Rahmen einer institutionellen Stärkung und Erweiterung einen wertvollen Beitrag in der Mittelstandspolitik und insbesondere im verstetigten Prozess einer „Entbürokratisierung“ in NRW leisten.
Ausgehend von dieser Ausgangslage fasst der Handwerksrat folgenden Beschluss:
Die Landesregierung in NRW wird gebeten,
- zeitnah Vorschläge vorzulegen, wie die Clearingstelle Mittelstand strukturell gestärkt werden kann. Dabei geht es um normative Vorschläge sowie um praktische Verbesserungen, um Verfahrensverbesserungen und inhaltliche Fragen,
- in einer qualitativen Weiterentwicklung hierzu der Clearingstelle Mittelstand ein eigenständiges und unmittelbares Recht der Überprüfung von Bestandsnormen gesetzlich einzuräumen,
- im Dialog mit der Clearingstelle Potentiale für eine Weiterentwicklung der Clearingstelle Mittelstand zu eruieren. Gerade mit Blick auf eine ganzheitliche Entbürokratisierung hat die Clearingstelle Vorschläge im Rahmen eines Positionspapieres erarbeitet, die eine qualitative Erweiterung der Möglichkeiten bestimmt.