Beschluss des Vorstandes vom 15. Oktober 2025

Kommunale Vergaben

In einem Beschluss hat der Vorstand von HANDWERK.NRW die kommunen aufgefordert, an dem Prinzip der Fach- und Teillosvergabe festzuhalten und den Dialog mit dem Handwerk zu suchen. Hintergrund ist der Wegfall von landesrechtlichen Anforderungen für das kommunale Vergaberecht. Dadurch haben die Kommunen mehr Spielraum erhalten, vom Prinzip der Fach- und Teillosvergabe abzurücken und auf Generalunternehmervergaben und funktionale Vergaben zu setzen.

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