Einführung einer Bauvorlageberechtigung

Auf Initiative der BAUVERBÄNDE.NRW hat der Vorstand von HANDWERK.NRW einen Beschluss gefasst, der für Nordrhein-Westfalen die Einführung einer "Kleinen Bauvorlageberechtigung" für Handwerksmeister gefordert. Die bundeseinheitlichen Rahmenlehrpläne für das Zimmerer- sowie das Maurer- und Betonbauerhandwerk sehen die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Fertigungen vor. Entsprechende Regelungen zur Bauvorlageberechtigung bestehen bereits in acht anderen Bundesländern und tragen dazu bei, dass das Bauen einfacher und preiswerter wird.

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Beschluss Bauvorlageberechtigung
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