Beschluss des NRW-Handwerksrats vom 18.11.2021 Qualifizierte Bauvorlageberechtigung für Handwerker
18.11.2021
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Der NRW-Handwerksrat hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 eine Resolution befasst, die die Einführung einer Kleinen Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister fordert. Das nordrhein-westfälische Handwerk plädiert darin für eine Bauvorlageberechtigung in Bezug auf die Gebäudeklassen 1 und 2. Fortbildungs- und Haftungspflichten, wie sie für die Freien Berufe gelten, sollen demnach im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen auch für das Handwerk gelten. Vergleichbare Regelungen sind in vielen Bundesländern bereits etabliert und könnten auch in Nordrhein-Westfalen einen Beitrag dazu leisten, Bauverfahren zu beschleunigen und Baukosten zu reduzieren.“
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