#hum12 - Folge 49: Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Gast in der 49. Folge 49 von #handwerkumzwoelf war der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW in Mannheim. Mit ihm ging es um die brandaktuelle Frage: „Strohfeuer oder Investitionsbooster. Was bringt das Sondervermögen für den Infrastrukturausbau?“
Kurz gesagt war die Antwort des Referenten: Vermutlich viel weniger als versprochen! Obwohl die Grundgesetzänderung im März 2025 damit begründet wurde, dass man mit zusätzlichen Schulden von 500 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen ermöglichen, gehen die Dinge inzwischen in eine andere Richtung. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ der Investitionen wurde für den Klima- und Transformationsfond und für die an Ländern und Kommunen weitergegebenen Mittel (jeweils 100 Mrd. Euro) ganz gestrichen. Auch bei den 300 Mrd. Euro, die der Bund selbst ausgeben kann, gibt es weitgehende Möglichkeiten, das Geld für andere Zwecke auszugeben und ohnehin geplante Investitionen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen zu verschieben. Insgesamt könnten nach Schätzungen der Bundesbank am Ende 80 Prozent der Mittel für andere Zwecke ausgegeben werden. Noch ein Punkt kam in der Diskussion zur Sprache: Da der Bund die Gelder sehr kurzfristig einsetzen will und die Zahl der Bieter und deren Kapazitäten begrenzt sind, wird ein Teil der Mittel vermutlich in Preissteigerungen verschwinden. Außerdem werden höhere Schulden nicht zum Nulltarif zu haben sein. Deutschland wird vermutlich in den kommenden Jahren seinen Schuldenstand von 60% auf 80% des BIP steigern. Höhere Belastungen durch Zinsen und Tilgung werden die haushaltspolitischen Spielräume mittelfristig einengen.
In der Diskussion zeigte sich, dass in Nordrhein-Westfalen bei Land und Kommunen das Geld wirklich in zusätzliche Investitionen fließen muss, mit denen der Wirtschaftsstandort gestärkt wird. Das Land muss aus eigenem Interesse auch dafür sorgen, dass die Vergabepraxis von Land und Kommunen mittelstandsfreundlich bleibt, damit es zu einem fairen Leistungswettbewerb mit möglichst vielen Bietern kommt - und nicht zur Flucht in Generalunternehmervergaben. Die Neuregelung des kommunalen Vergaberechts in NRW geht da aber in eine andere Richtung und wird Vergaben erschweren und verteuern.
