Pressemitteilung vom 2. Oktober 2025

Sondervermögen Infrastruktur: Handwerk fordert Festhalten an Fach- und Teillosvergabe

Weniger Bieter, höhere Preise: NRW-Handwerk lehnt Aufweichung der Fach- und Teillosvergabe im geplanten „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ ab. Präsident Andreas Ehlert: „So wird das Sondervermögen Infrastruktur seine Wirkung verfehlen!“

Das nordrhein-westfälische Handwerk hat große Sorgen, dass das vollmundig angekündigte „Sondervermögen Infrastruktur“ seine Wirkung verfehlt. 

„Von dem Grundsatz, dass die 500 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden sollen, ist nicht mehr viel übrig“, kritisiert der Präsident von HANDWERK.NRW Andreas Ehlert: „Der Bund verlagert nun offenbar viele Investitionen aus dem Kernhaushalt, um Spielraum für konsumtive Ausgaben wie die Mütterrente zu schaffen. Und für die 100 Mrd. Euro, die für Länder und Kommunen vorgesehen sind, wurde das Kriterium der Zusätzlichkeit gleich ganz aufgegeben.“ Bedenklich findet Ehlert auch, dass die Definition, was Infrastruktur ist, immer beliebiger wird: „So verliert man die standortrelevante Infrastruktur wie Verkehr oder Energie aus dem Fokus“, so Ehlert.

Große Bauchschmerzen bereitet dem mittelständischen Handwerk, dass im Rahmen des geplanten Investitionsbeschleunigungsgesetz auf Druck der Länder nun auch noch der Grundsatz die Fach- und Teillosvergabe aufgeweicht werden soll. Das würde die Möglichkeit eröffnen, leichter mit Generalunternehmervergaben zu arbeiten. 

„Das klingt für Laien erst einmal nach Bürokratieabbau, ist aber tatsächlich ein echter Schildbürgersteich“, warnt Ehlert. Der Handwerkspräsident rechnet damit, dass dann Vergaben weniger sorgfältig vorbereitet und im Ergebnis auch schlechter und mühsamer umgesetzt werden. Man werde es so außerdem nicht schaffen, die Kapazitäten der ganz überwiegend mittelständischen Bauwirtschaft für den Ausbau der Infrastruktur zu mobilisieren: „Es wird dann weniger Bieter, weniger Wettbewerb und weniger Kapazitäten am Markt geben. Und dann wird ein Teil des Kuchens durch höhere Preise aufgefressen“. Gleiches gelte in Nordrhein-Westfalen für die kommunalen Vergaben. Hier hatte das Land zuletzt die vergaberechtlichen Vorgaben aufgehoben. Nun empfehlen die kommunalen Spitzenverbände in einer Mustersatzung mehr Abweichungen von der Fach- und Teillosvergabe. 

„Ich kann nur hoffen, dass Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei dem Investitionsbeschleunigungsgesetz noch die Kurve kriegen. Auch die Landesregierung und die Kommunen in NRW sollte mehr auf den Mittelstand setzen, um bei Sanierung und Modernisierung der maroden Infrastruktur voranzukommen. Sonst bleiben von dem vollmundig angekündigten Sondervermögen am Ende nur Sonderschulden, ohne dass für den Standort irgendetwas gewonnen wäre“, appellierte Ehlert. 

Downloads
Pressemitteilung vom 2. Oktober 2025.pdf
Dateityp: pdf, Größe: 528 KB