Sondervermögen Infrastruktur
Sondervermögen Infrastruktur: NRW-Handwerk fordert zielgerichtete Investitionen und Einbeziehung des Mittelstands
Der Dachverband des nordrhein-westfälischen Handwerks, HANDWERK.NRW, erwartet, dass die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur wirksam und zusätzlich zu ohnehin vorgesehenen Ausgaben investiert werden. „Das Sondervermögen bietet die große Chance, dem Investitionsstau entgegenzuwirken und die in NRW jahrzehntelang vernachlässigte Infrastruktur zu sanieren, zu modernisieren und zu erweitern“, erklärte Handwerkspräsident Andreas Ehlert. „Das ist die Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort.“ Aus Sicht des Handwerks wird dies aber nur gelingen, wenn die Gelder zusätzliche Investitionen ermöglichen, in Projekte zur Stärkung des Standortes fließen und die regionale Bauwirtschaft einbeziehen. Dazu hat der Vorstand von HANDWERK.NRW kürzlich ein Positionspapier verabschiedet.
„Länder und Kommunen müssen ihren Anteil am Sondervermögen unbedingt zusätzlich zu bisher geplanten Investitionen einsetzen. Dass die ‚Zusätzlichkeit‘ der Mittel für sie im Bundesgesetz gestrichen wurde, ist ein fatales Signal“, so Ehlert. „Damit droht das Sondervermögen als teures Strohfeuer zu verpuffen.“
Auch müssten die Mittel primär in Infrastrukturen fließen, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts NRW beitragen. „Das Sondervermögen darf nicht zu einem ‚Wünsch dir was‘ werden, sondern muss in echte Infrastruktur fließen, zuvorderst in die Sanierung von Straßen, Schienen und Brücken“, forderte Ehlert. Nur so könne das Schuldenpaket auch zu neuem Wirtschaftswachstum beitragen und den Standort langfristig nach vorne bringen.
Ehlert forderte bei der Auftragsvergabe im Rahmen des Sondervermögens zudem die Einbeziehung der mittelständischen Bauwirtschaft, die einen Großteil der Branche ausmacht. „Die Mittel dürfen nicht nur an wenige Großunternehmen gehen, während regionale Betriebe außen vor bleiben. Vergabekriterien sollten daher auch die lokale Wertschöpfung berücksichtigen. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe anstatt einer Generalunternehmervergabe hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“ So werde sichergestellt, dass der Wettbewerb bestehen bleibe und die gesamten Kapazitäten der Bauwirtschaft mobilisiert würden.
