Pressemitteilung vom 4. Oktober 2023

Quartiersparken

Das Handwerk unterstützt die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen zum Quartiersparken

Bei der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes, die derzeit in Berlin verhandelt wird, ist den Kommunen sehr daran gelegen, mehr Entscheidungsspielräume für die situationsgerechte Verkehrssteuerung zu erhalten als bisher. Dieses Anliegen findet im Handwerk viel Beifall. Vor allem ein Punkt stößt im Handwerk auf große Unterstützung: Aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesrat Ende September dafür ausgesprochen, das bisherige „Bewohnerparken“ zum „Quartierparken“ auszuweiten. „Dies würde Handwerksbetrieben beim Parken am Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten die gleichen Recht einräumen, wie Bewohner sie haben,“ erläuterte der Präsident der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann. „Wenn wir tendenziell immer mehr Quartiere mit Parkraumbewirtschaftung und Stellflächenreduzierung bekommen, wird Parken für die Betriebe zu einem immer größeren Problem – nicht nur beim Kunden, sondern auch vor dem eigenen Betrieb.“

Andreas Ehlert, der Präsident von HANDWERK.NRW, betont, dass der Vorschlag nicht nur aus Sicht des Handwerks gut sei. Er erleichtere auch die Entwicklung nachhaltiger Quartiere: „Es geht ja darum, dass wir Quartiere mit einer guten Mischung von Funktionen haben. Nur wenn wir diese verträgliche Mischung von Wohnen und Gewerbe in der Stadtentwicklung erhalten, können wir Mobilitätsbedarfe wirkungsvoll reduzieren.“

„Wir danken ausdrücklich dem Senat der Hansestadt Hamburg und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, namentlich Senator Anjes Tjarks und Minister Oliver Krischer für diese kluge, mittelstandsfreundliche Initiative,“ betonten Stemmann und Ehlert. 

Ziel des Vorschlags zu Änderung von § 6 des Straßenverkehrsgesetzes ist es, dass zur ganzheitlichen Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung künftig neben den Bewohnern auch gebietsansässige Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (wie Vereine und Sozialeinrichtungen) für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge regelhaft Parkbevorrechtigungen erhalten können. Diese Erweiterung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass lokale Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen das jeweilige Quartier maßgeblich (mit-)prägen und für die Bewohner notwendige Versorgungsleistungen erbringen. Die grundsätzliche Gleichstellung von Bewohnern und gebietsansässigen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen bei der Parkbevorrechtigung soll eine stadtverträgliche Nutzungsmischung in Quartieren der kurzen Wege und sichert leistungsfähige lokale Wirtschafts-, Sozial- und Infrastrukturen fördern und zu einer besseren Akzeptanz dieser Maßnahmen beitragen.

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