PRESSEMITTEILUNG VOM 4. MÄRZ 2022

Handwerk kritisiert die Landesregierung

„Kein mittelstandspolitisches Eigentor schießen“ – Handwerk kritisiert Landesregierung wegen der geplanten Schwächung der Kommunalaufsicht im Gemeindewirtschaftsrecht

Deutliche Kritik formuliert das nordrhein-westfälische Handwerk an einem Gesetzentwurf, den die Landesregierung auf der Zielgeraden der Wahlperiode im Hauruck-Verfahren durch den Landtag bringen will. Hinter dem harmlos anmutenden Titel „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verstecken sich auch brisante Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts, die dem Handwerk große Sorgen machen.

„Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Handwerksunternehmen ist aus unserer Sicht eine wesentlich mittelstandsrelevante Angelegenheit“, betont der Präsident von HANDWERK.NRW, Andreas Ehlert. „Es ist sehr schlechter Stil, dass so ein Gesetzentwurf ohne Clearingverfahren zur Mittelstandsverträglichkeitsprüfung und an der betroffenen Wirtschaft vorbei in den Landtag gerät. Hier hat die Landesregierung gegen den Geist des Mittelstandsförderungsgesetzes verstoßen, das genau für solche Klärungen ein frühzeitiges Clearingverfahren mit Beteiligung der Wirtschaft vorsieht.“

Der Ärger im Handwerk über das Verfahren hat auch einen triftigen Grund in der Sache selbst. Denn der Entwurf sieht vor, dass Kommunen ihre wirtschaftliche Betätigung nicht mehr der Kommunalaufsicht anzeigen müssen, wenn es sich um mittelbare Beteiligungen von unter 10 Prozent handelt. Damit wird die Kommunalaufsicht empfindlich geschwächt. „Das ist eine Einladung an die Kommunen, die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung durch Enkelunternehmen auszudehnen, ohne dass die Aufsicht davon etwas mitbekommt,“ kritisiert Ehlert. „Dies kann sich im Ergebnis nur mittelstands- und handwerksfeindlich auswirken. Ich appelliere daher an den Landtag, diese Regelung ersatzlos zu streichen.“

Unterstützung bekommt der Entwurf jedoch in anderer Hinsicht: „Es ist allerdings gut, dass der Gesetzentwurf mehr Transparenz über nichtöffentliche Entscheidungen von Gemeinderäten zur wirtschaftlichen Betätigung schafft. Richtig ist auch, dass die Gemeinderäte mehr Möglichkeiten bekommen zu hinterfragen, wie substantiell die Marktanalysen sind, die die Verwaltung für Entscheidungen zu einer wirtschaftlichen Betätigung erstellen muss.“

Ehlert erklärt dazu: „Wir brauchen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen mehr Transparenz und Kontrolle – und nicht weniger. Das ist im Interesse des Handwerks, aber auch im Interesse aller Steuerzahler und Verbraucher. Der Landtag sollte jetzt in der Schlussminute der Wahlperiode kein mittelstandspolitisches Eigentor schießen.“   

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Pressemitteilung vom 4. März 2022
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