PRESSEMITTEILUNG VOM 27. SEPTEMBER 2023

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung zwischen Handwerk und Garten- und Landschaftsbau beschlossen

„Gemeinsam stärker!“ – In diesem Sinne haben HANDWERK.NRW und der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um künftig die politische Interessenvertretung und die Angebote für die jeweiligen Mitgliedsbetriebe gemeinsam voranzubringen und zu verbessern.

„Beide Verbände stehen für eine mittelständische Unternehmenskultur und für eine Qualifikationskultur, die das Lernen auf die betriebliche Praxis und auf echte Wettbewerbsbedingungen ausrichtet“, betonte der Präsident von HANDWERK.NRW, Andreas Ehlert. „Wir teilen dieselbe Philosophie.“

Josef Mennigmann, Präsident des VGL NRW, hob hervor, dass Betriebe des Handwerks und des Garten- und Landschaftsbaus im Alltag oft eng zusammenarbeiten: „Maßnahmen für mehr Klimaschutz und für bessere Klimafolgenanpassung lassen sich nur mit den Kapazitäten und dem Knowhow unserer Betriebe wirklich umsetzen.“  

So gibt es eine Reihe von politischen Themen, bei denen beide Verbände am selben Strang ziehen: „Nach unserer gemeinsamen Auffassung kommt es auf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung an“, so Mennigmann. „Uns beiden ist wichtig, dass sich Land und Kommunen zu einer mittelstandsfreundlichen Vergabepraxis bekennen und die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand beachten“, ergänzt Ehlert.

Der Fachkräftemangel ist für beide Seiten eine zentrale Herausforderung: „Die Qualität der beruflichen Bildung, die Sanierung von Bildungsstätten, die Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung sowie die Sicherung des Fachlehrerbedarfs an den Berufskollegs liegen uns gemeinsam am Herzen“, so Mennigmann und Ehlert.

Die beiden Verbände vereinbarten nicht nur eine enge Abstimmung in Sachen Klimapolitik und Klimafolgenanpassung sowie gemeinsame Beratungs- und Informationsangebote. Der VGL NRW hat auch einen Antrag auf Mitgliedschaft bei HANDWERK.NRW gestellt. Darüber wird im November der Handwerksrat, das oberste Beschlussorgan von HANDWERK.NRW, förmlich beschließen.

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Pressemitteilung vom 27. September 2023
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