Pressemitteilung vom 16. Oktober 2025

Kommunale Vergaben

„Die Fach- und Teillosvergabe muss als Grundsatz erhalten bleiben“ – NRW-Handwerk in Sorge wegen drohender Intransparenz der kommunalen Vergabepraxis

Die Lockerung des kommunalen Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen schlägt hohe Wellen. Der Landtag hatte unlängst die in § 75a Gemeindeordnung festgelegten Regelungen kurzerhand abgeschafft und den Kommunen im Vergaberecht freie Hand gelassen, soweit bei großen Vergaben nicht europarechtliche Regelungen zu beachten sind. Was auf den ersten Blick als Bürokratieabbau erscheint, könnte sich am Ende jedoch als Bumerang erweisen.

Das nordrhein-westfälische Handwerk appelliert nun in einem Beschluss an die Kommunen, insbesondere am Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe festzuhalten. „Der Weg in die Generalunternehmervergabe zahlt sich letztlich für die Kommunen nicht aus. Die Vergaben werden schlechter vorbereitet, es kommen weniger Anbieter in Betracht, und wegen der weniger sorgfältigen Vorbereitung kommt es in der Umsetzung häufiger zu Konflikten“, betonte Andreas Ehlert, Präsident der Dachorganisation HANDWERK.NRW. „Wenn die Kommunen diesen Weg beschreiten, werden sie viele kleine und mittlere Unternehmen faktisch von Vergaben ausschließen. Das führt nicht nur zu höheren Preisen, sondern auch zu einer Schwächung des regionalen Baugewerbes, das vor Ort Wertschöpfung, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichert.

Gleiches gelte, so Ehlert, für die funktionale Vergabe, bei der Planung und Ausführung integriert sind. Mehr als 70 Prozent der Bauleistungen im öffentlichen Bau würden von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht, die auf eine Fach- und Teillosvergaben mit überschaubaren Losgrößen angewiesen seien. Die Sorgen des Handwerks gründen in dem Entwurf einer Vergabemustersatzung, den die kommunalen Spitzenverbände kürzlich vorgelegt hatten. „Leider wird darin auch der Weg aufgezeigt, dass sich Kommunen durch Gründung von Vergabegemeinschaften ganz aus dem öffentlichen Vergaberecht ausklinken“, so Ehlert. Ein weiterer Punkt, der das Handwerk umtreibt, ist die nun eröffnete Möglichkeit, nach Eingang von Angeboten Nachverhandlungen zu führen.

„Wir haben große Sorge, dass der faire Leistungswettbewerb geschwächt wird“, befand Ehlert. „Die Vergabepraxis wird intransparenter, und wir werden einen Flickenteppich an kommunalen Sonderregeln mit und ohne Satzungsrecht bekommen. Dem Ziel des Bürokratieabbaus leisten Landesregierung und Kommunen so einen Bärendienst. Wer das Handwerk als Auftragnehmer haben will, muss vor Ort mit dem Handwerk reden.“      
 

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