PRESSEMITTEILUNG VOM 16.6.2021

Novellierung der Landesbauordnung

Handwerk wirbt für Kleine Bauvorlageberechtigung

 

Zur anstehenden Novellierung der Landesbauordnung erklärt der Präsident von HANDWERK.NRW, Andreas Ehlert:

„Das Bauen wird immer teurer und komplizierter. Die Novellierung der Landesbauordnung ist eine Chance für die Landesregierung, hier ohne Haushaltsbelastung gegenzusteuern. Der Ausbau von Dachgeschossen kann helfen, den Wohnungsbedarf ohne Flächenfraß zu decken. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, dass die Regierungsfraktionen CDU und FDP jetzt vorschlagen, Dachgauben unter bestimmten Fällen genehmigungsfrei zu stellen und in anderen Fällen die Möglichkeit zu eröffnen, dass auch Handwerksmeisterinnen und -meister den Entwurf der Bauvorlage für Dachgauben erstellen.

Den wohnungsbaupolitischen Zielen wäre noch besser gedient, wenn es endlich auch in Nordrhein-Westfalen eine Kleine Bauvorlageberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 für Maurer- und Zimmerermeister gäbe – selbstverständlich mit vergleichbaren Fortbildungs- und Versicherungspflichten wie für Architekten und Ingenieure. Das klappt in zehn anderen Bundesländern problemlos und macht das Bauen einfacher und preiswerter.

Es würde uns schon weiterhelfen, wenn sich das Land Nordrhein-Westfalen für § 67 Absatz 2 die brandenburgischen Lösung zu eigen machte: Dort ist in der Landesbauordnung klar definiert, bei welchen Bauvorhaben es Ausnahmen von der generellen Bauvorlageberechtigung gibt und auch Handwerksmeister die Bauvorlagen erstellen dürfen. Damit kämen wir schon ein gutes Stück vorwärts.

Ich werbe sehr dafür, dass wir alle Standesinteressen in dieser Frage zurückstellen und eine vernünftige Lösung finden – für einfachere Baugenehmigungsverfahren, niedrigere Planungskosten und schnellere Bauabwicklung. Das wäre ein wirkungsvolles Stück Entfesselung. Das Handwerk steht dafür als Partner bereit.“

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Pressemitteilung vom 16. Juni 2021
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