Grundsteuer in NRW
Grundsteuer: Wirtschaft und Verbände fordern gemeinsam ein bürokratiearmes Flächenmodell für NRW!
In die Debatte um die Zukunft der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen kommt allmählich Bewegung. Nachdem unlängst erst die Kommunen mit Blick auf ihre angespannte Haushaltslage von der Landesregierung eine rasche Klärung verlangt hatten, haben sich nun mehrere Wirtschaftsorganisationen und Verbände auf eine Option festlegt. HANDWERK.NRW, IHK NRW, unternehmer nrw, der Bund der Steuerzahler sowie Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN machen sich nun gemeinsam für eine Lösung stark, die die Grundstücks- und Gebäudeflächen als Bemessungsgrundlage heranzieht. Eine wertbezogene Bemessungsgrundlage, wie sie das von Finanzminister Olaf Scholz konzipierte Bundesmodell vorsieht, lehnen die Verbände dagegen als zu kompliziert und zu unberechenbar ab. Eine Lösung, die sich nur an Gebäude- und Grundstücksflächen ausrichtet, sei für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige deutlich weniger aufwendig und berge keine unkalkulierbare Belastungsdynamik. Sie werben daher dafür, dass Nordrhein-Westfalen von der Option Gebrauch mache, ein besseres Modell als der Bund für sich finden. In einem gemeinsamen Papier heißt es dazu: „Die Grundsteuer sollte als Flächenmodell an den beiden Kriterien Grundstücksfläche und Gebäudefläche ansetzen. Beide sind flächendeckend verfügbar und für Verwaltungen und Steuerpflichtige mit geringem Aufwand zu nutzen. Eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung bietet die beste Aussicht darauf, dass die Reform zu echten Entlastungen bei auskömmlicher Finanzierung öffentlicher Aufgaben führen kann.“
Rückendeckung bekommen die Verbände dabei vom renommierten ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München. Der Leiter der dortigen Abteilung für Steuer- und Finanzpolitik, Florian Neumeier, zeigt in einem Policy Paper Handlungsoptionen für Nordrhein-Westfalen bei der Grundsteuer auf und empfiehlt ebenfalls ein möglichst einfaches Flächenmodell. Die Studie steht hier zum Herunterladen bereit.
Stimmen zur Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen:
- Andreas Ehlert, Präsident von HANDWERK.NRW:
„Die Grundsteuer ist die Nagelprobe für vorausschauende Bürokratievermeidung in Nordrhein-Westfalen. Ein transparentes Flächenmodell bietet sowohl den Kommunen als auch den Steuerpflichtigen eine einfache und auch berechenbare Perspektive.“ - Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW:
„In der Corona-Krise erhöht sich der Druck auf die Unternehmensstandorte, insbesondere in vielen Innenstädten Nordrhein-Westfalens spitzt sich die Lage derzeit zu. Die Novellierung der Grundsteuer darf nicht zu einer Mehrbelastung der Unternehmen führen. Stattdessen bietet sich jetzt die Chance, mit einem bürokratiearmen Flächenmodell den Anforderungen aller Unternehmensstandorte gerecht zu werden und die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen.“ - Arndt G. Kirchhoff, Präsident von unternehmer nrw:
„Die Grundsteuer eignet sich nicht als Instrument der Verteilungspolitik. Mit einer einfachen flächenbasierten Bemessungsgrundlage kann sie aber ein wichtiger Baustein für eine kluge und verlässliche Standortpolitik in Nordrhein-Westfalen werden.“ - Rik Steinheuer, Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler NRW:
„In Nordrhein-Westfalen ziehen die Immobilienpreise vielerorts stark an. Durch eine wertabhängige Bemessungsgrundlage drohen deshalb auch bei unveränderten Hebesätzen in regelmäßigen Abständen automatische Grundsteuererhöhungen. Diese „kalte Progression“ bei der Grundsteuer würde durch das von uns gemeinsam vorgeschlagene Flächenmodell verhindert.“ - Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN:
„Die Grundsteuer ist voll umlagefähig und schon von daher kein geeignetes Instrument für bau- oder wohnungspolitische Interventionen. Jede Erhöhung der Grundsteuer ist zugleich eine Mieterhöhung. Deshalb sind komplizierte wertbezogene Ansätze keine Lösung. Auch eine höhere Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke würde viele ungewollte Fehlanreize nach sich ziehen.“ - Dr. Florian Neumeier, ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.:
„Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage sollte möglichst einfach sein, um den administrativen Aufwand und damit die Erhebungskosten gering zu halten; und es sollten allzu große Belastungsverschiebungen vermieden werden, damit die Grundsteuer für den Steuerpflichtigen nicht existenzgefährdend wird. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht sprechen die besseren Argumente dabei für eine flächenbasierte Grundsteuer.“