PRESSE-INFORMATION VOM 1. DEZEMBER 2020

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

NRW-Handwerksrat fordert mehr Zurückhaltung und Transparenz

Der NRW-Handwerksrat fordert, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf diejenigen Bereiche zu beschränken, in denen sie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist. Das Handwerk beobachte „mit großer Sorge“ aktuelle Entwicklungen, in denen kommunale Unternehmen auf etablierte Märkte des Handwerks wie z.B. die Gebäudereinigung oder den Tiefbau übergreifen oder neu entstehende Märkte rund um die Digitalisierung für sich zu erschließen versuchen, heißt es in einer Resolution, die der Handwerksrat jetzt auf seiner Jahresversammlung in Düsseldorf beschlossen hat. 

Insbesondere sei „nicht akzeptabel“, wenn kommunale Unternehmen in die Betreuung haustechnischer Anlagen drängten und die Elektrifizierung der Mobilität zum Vorwand nähmen, um daran anknüpfende Geschäftsmodelle rund um die Ladeinfrastruktur oder die Mobilitätsdienstleistungen auszurollen. Dies müsse durch die Kommunalaufsicht und notfalls durch den Landesgesetzgeber unterbunden werden. Vermehrt seien außerdem kommunale Praktiken einer einseitigen Bevorzugung von Nah- und Fernwärme anstelle von dezentralen Energieversorgungslösungen zu beobachten, kritisiert die Landeshandwerksvertretung. „Solche leitungsgebundenen Ansätze bringen uns in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz nicht wirklich weiter“, betonte der Hauptgeschäftsführer von HANDWEK.NRW, Hans Jörg Hennecke

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen müsse grundsätzlich dort ihre Grenze finden, wo sie die Entfaltung privatwirtschaftlicher Initiative behindere und in Konkurrenz zu Unternehmen des Handwerks und anderer Wirtschaftsbereiche trete, mahnt die Entschließung marktkonforme Wettbewerbsbedingungen auf kommunaler Ebene an. Der Handwerksrat empfiehlt den Gebietskörperschaften ausdrücklich, dass ihre kommunalen Unternehmen „eng mit der Privatwirtschaft kooperieren und das Handwerk auf Augenhöhe einbinden“ sollten. „Wir appellieren an die Kommunen, eine Kultur der Zurückhaltung und der Partnerschaft zu pflegen“, so der Resolutionstext. 

Der Handwerksrat mahnt zugleich mehr Transparenz über anstehende kommunalwirtschaftliche Projekte und eine intensivere Begleitung und Kontrolle solcher Vorhaben durch die Kommunalaufsicht an. Das Handwerk stehe seinerseits bereit, sich gemeinsam mit der Kommunalaufsicht und den kommunalen Unternehmen in einer Clearingstelle „Kommunalwirtschaft“ regelmäßig über strittige Fälle und Auslegungsprobleme des Gemeindewirtschaftsrechts auszutauschen. „Es liegt im Interesse aller, wenn wir auf diesem Wege mehr Rechtssicherheit und Einvernehmen darüber erlangen, was die Kommunen dürfen und was sie nicht dürfen“, so Hennecke.

Der Beschluss

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