Kommunale Wärmeplanung
Der Fachverband SHK NRW lädt ein zur Veranstaltung „Netzwerk NRW – Kommunale Wärmeplanung“
Gemäß dem derzeitigen Entwurfsstand des Wärmeplanungsgesetzes werden Kommunen über 100.000 Einwohner verpflichtet, bis zum Jahr 2026 eine Kommunale Wärmeplanung vorzulegen; kleinere Kommunen haben hierfür bis zum Jahre 2028 Zeit. Etliche Details dieses wichtigen Themas sind trotz monatelanger intensiver Diskussion bislang nicht abschließend geklärt. Umso notwendiger ist es, im direkten Austausch miteinander Grundlagen zu finden, die für alle der zahlreich an diesem Prozess Beteiligten wie beispielsweise für die Politik, die Kommunen, die Energieversorger und nicht zuletzt für das Handwerk tragfähig sind.
Programm
- Begrüßung und Einführung
Frank Hehl, FV SHK NRW - Kommunale Wärmeplanung aus Sicht des dezentralen Wärmemarktes
Prof. Dr. Bert Oschatz, ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH - Kommunale Wärmeplanung aus Sicht der Kommunen in der Praxis
Andreas Gäbler, EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH - Kommunale Wärmeplanung – explodiert das Spannungsfeld Kunde, Versorger und Kommune während der Transformation?
Roland Monjau, BBH Consulting AG
Die Veranstaltung wird digital durchgeführt und zwar am 13. November 2023 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link zur Anmeldung.