12.12.2018

Entfesselungspaket I der Landesregierung

Stellungnahmen für den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des Landtags vom 12.12.2018

Als eines der ersten, großen Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode hat die Landesregierung das Enfesselungspaket I vorgelegt. Am 18. Dezember 2017 hat der Wirtschaftsausschuss des Landtages eine Anhörung durchgeführt, zu der das NRW-Handwerk Stellungnahmen vorgelegt hat und bei der es durch Sachverständige vertreten war.

Die drei großen Themen des Entfesselungspaketes I sind die erneute Novellierung des Tariftreue- Vergabegesetzes, die Abschaffung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes und eine Initiative zur elektronischen Gewerbemeldung.

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Gesetzentwurf Entfesselungspaket I
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Mit der erneuten Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes setzt die Landesregierung den Reform-Ansatz der Vorgänger-Regierung fort. Diese hatte durch Angleichung des landeseigenen vergabespezifischen Mindestlohnes an den bundesweiten Mindestlohn bereits eine erste Vereinfachung vorgenommen. Die neue Landesregierung konnte aufgrund des umfassend reformierten Vergaberechtes im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen weitere nordrhein-westfälische Sonderregelungen abschaffen. Wir sehen deshalb in dieser Novellierung keine Einschränkung von Arbeitnehmerrechten oder etwa der ILO-Kernarbeitsnormen, sondern eine Vereinfachung und Anpassung an das Bundesrecht.

Mit der Abschaffung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes hat die neue Landesregierung ein Ärgernis aus der letzten Legislaturperiode beendet. Das Gesetz hat weder den Verbraucherschutz, noch die Transparenz für den Verbraucher verbessert und hätte gerade wegen seiner Intransparenz den guten Ruf von Unternehmen auch ohne Not beschädigen können.

Mit der Initiative, die Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen zu vereinfachen und zu beschleunigen und dazu den Datenfluss zwischen Kommunen und Kammern zu organisieren und zu verbessern, wird die neue Landesregierung einen großen Schritt in ihren ehrgeizigen E-Government-Plänen weiter kommen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat in einem Forschungspapier vom Juli 2017 festgestellt: "Viele Gründer fühlen sich mit den verschiedenen Anmeldeprozessen überfordert und wünschen sich stärker gebündelte Behördenkontakte. Potenzial für (weiteren) Bürokratie-Abbau liegt daher besonders in der umfassenden Digitalisierung der Verwaltung."

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Existenzgründer und Bürokratie
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