Stellungnahme zur Landesbauordnung

17.08.2023

HANDWERK.NRW und der Westdeutsche Handwerkskammertag haben Stellung zu einer geplanten Novellierung der Landesbauordnung (Drs. 18/4593) genommen. Der Gesetzentwurf enthält neben Regelungen zur Solarenergie insbesondere die Einführung einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Meister des Zimmerer- sowie des Maurer- und Betonbauerhandwerks. Die Anhörung dazu findet am 17.8.2023 im Landtag statt. Wenn der Landtag dem Entwurf zustimmt, wird eine langjährige Forderung des nordrhein-westfälischen Handwerks zur Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung erfüllt.

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STN Landesbauordnung
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