Stellungnahme des ZDH zu BBiG-Novelle

Zur Ausbildung motivieren statt Gesetze novellieren

Anlässlich der Klausurtagung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes am 15. April 2018 in Potsdam spricht sich die Wirtschaft gegen eine grundlegende Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aus.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sehen keinen Anlass für die grundlegende Überarbeitung eines Gesetzes, das sich in der Praxis bewährt hat. Eine spürbare Erweiterung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen kann in diesem Jahr und auch in den Folgejahren mit Sicherheit nicht über Gesetzesänderungen erreicht werden. Statt dessen sind alle geeigneten Ansätze für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine betriebliche Berufsbildung zu verstärken. Hierzu gehört dringend, die Qualität des allgemeinbildenden Schulsystems zu steigern, um die mangelnde Ausbildungsreife als Ausbildungshemmnis zu beseitigen. Die Berufsschulen müssen durch einen Investitionsschub zu leistungsfähigen, modernen Partnern der Betriebe in der dualen Ausbildung entwickelt werden. Auch die Tarifpartner müssen durch ein Einfrieren der Ausbildungsvergütungen zu einer Kostensenkung beitragen. Ebenso muss der Grundsatz "Ausbildung geht vor Übernahme" gelten.

Die Wirtschaft fordert daher, sich bei einer Anpassung des Berufsbildungsgesetzes auf das Notwendige zu beschränken und die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe in der Aus- und Weiterbildung zu erhöhen:

  • Die Wirtschaft braucht neue und flexibel einsetzbare Ausbildungsberufe, um neues Ausbildungspotential erschließen zu können.
  • Um leistungsschwächeren Jugendlichen eine Ausbildung im dualen System zu ermöglichen, müssen umgehend Ausbildungsberufe mit weniger komplexen Anforderungen geschaffen werden. Vorschläge der Wirtschaft liegen bereits vor.
  • Eine Zwangsanrechnung von schulischen Vorleistungen auf die betriebliche Ausbildungszeit ist abzuschaffen, da sie ausbildungshemmend wirkt.
  • Die Durchlässigkeit in der beruflichen Bildung bis zu den Hochschulen einschließlich ihrer Anerkennung auf europäischer Ebene ist weiter zu verbessern um die Attraktivität der Berufsbildung bei Unternehmen und Schulabgängern zu steigern.
  • In der Weiterbildung darf es keine Reglementierung geben, die das Engagement der Unternehmen für eine bedarfsgerechte berufliche Weiterbildung hemmt. Vielmehr ist die Verantwortung jedes Einzelnen zu stärken und die Qualitätssicherung über marktkonforme Instrumente sicherzustellen.