Meldung vom 22. Januar 2019

Teilhabechancengesetz

Präsident Andreas Ehlert fordert starke Einbindung der Sozialpartner bei Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen

Heute wurde von den arbeitsmarktpolitischen Akteuren eine Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des umstrittenen Teilhabechancengesetzes unterzeichnet. Auf Grundlage des Gesetzes können künftig Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose über fünf Jahre gefördert werden, in den ersten beiden Jahren sogar zu 100 Prozent. Dazu erklärte Präsident Andreas Ehlert: Für eine erfolgreiche Umsetzung des umstrittenen "Teilhabechancengesetzes" kommt es darauf, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Fokus bleibt. Ganz zentral für Akzeptanz und Erfolg des neuen Instruments ist der regionale Konsens mit den Sozialpartnern über die Tätigkeitsfelder, in denen die Förderung zum Einsatz kommt. Dies ist wesentlich, auch um eine Verdrängung von regulären, nicht geförderten Arbeitsplätzen zu vermeiden." Die Gemeinsame Erklärung wurde seitens des Handwerk vom Präsidenten von Handwerk NRW, Andreas Ehlert, und vom Präsidenten des Westdeutschen Handwerkskammertags, Hans Hund, unterzeichnet.

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