Konstituierung des Mittelstandsbeirates

Der Mittelstandsbeirat - errichtet durch § 9 des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen - ist ein mit den Spitzenrepräsentanten der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und der kommunalen Spitzenverbände hochrangig besetztes Beratungsgremium der Landesregierung. Im Mittelstandsförderungsgesetz hatte Nordrhein-Westfalen das Clearingverfahren geschaffen, bei dem es darum geht, Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, bei denen eine wesentliche Mittelstandsrelevanz gegeben ist, im Hinblick auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen. Kernaufgabe des Mittelstandsbeirates ist es, die Wirksamkeit dieser Verfahren zu bewerten.

Der Mittelstandsbeirat wird für jeweils eine Wahlperiode bestellt uns hat sich am 21. Februar 2018 für die neue Periode neu konstituiert.

Mitglieder von Seiten des Handwerks sind die Präsidenten von WHKT und von Handwerk NRW, Hans Hund (am 21. Februar vertreten durch den Dortmunder Handwerkskammer-Präsidenten Berthold Schröder, 4. v. l.) und Andreas Ehlert, der zugleich zum stellvertretenden Vorsitzenden des Mittelstandsbeirates gewählt wurde (5. v. l.).

Dem Mittelstandsbeirat wurden die Clearingverfahren des Jahres 2017 vorgestellt. Insgesamt wurden 2017 Clearingverfahren zu 20 Gesetzes- und Verordnungsverfahren abgeschlossen.

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Tätigkeitsbericht 2017
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